1885 – 1939 — Kreis Zellerfeld
1939 – 1972 — Landkreis Zellerfeld (wurde 1939 umbenannt)
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Zellerfeld ist die ältere der beiden Schwesternstädte und erst im Jahre 1924 wurden die Städte Clausthal und Zellerfeld vereint, nachdem sie fast 400 Jahre einzeln existierten.
Zellerfeld bekam bereits 1532 die Bergfreiheit, während Clausthal diese erst im Jahre 1554 erhielt. Aus diesem Grund ist das Entstehungsjahr der vereinten Stadt auf 1532 festgelegt worden, da die erste urkundliche Erwähnung eben aus diesem Jahr für Zellerfeld vorhanden ist. Nachgewiesen ist aber auch, dass Clausthal einige Jahre nach Zellerfeld entstanden ist (Bergfreiheit v. 1554) und der Bergbau dann auch dort aufblühte.
Eine Bergfreiheit beinhaltete diverse Vergünstigungen des Landesherrn als Besitzer der Rechte an den Bodenschätzen gegenüber seinen Untertanen, in diesem Fall den Bergleuten. Diese erhielten Privilegien wie Steuerfreiheit, eigene Gerichtsbarkeit, Marktrecht, Befreiung vom Militärdienst sowie verschiedene weitere gewerbliche Sonderrechte. Damit sollten Anreize geschaffen werden, an den entsprechenden Orten Bergbau zu betreiben. Der Landesherr erhielt einen vorher festgelegten Anteil am Ertrag dieser Tätigkeit (der sogenannte „Zehnte“).
Das Wappen der „Freien Bergstadt Zellerfeld“ wurde etwa 1570 eingeführt. Es zeigt ein steigendes weißes (bzw. silbernes) Pferd auf einem Rot-Gold gestreiften Schild. Auf früheren Darstellungen hatte dieses fünf Streifen, seit 1973 werden sieben Streifen gezeigt. Das weiße Pferd, das noch heute als Niedersachsenross bekannt ist, wurde schon im 14. Jahrhundert vom Fürstentum Grubenhagen, einem Teil des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, geführt. Die Farben Gelb (Gold) und Rot stehen wahrscheinlich für die historischen Landesfarben des Herzogtums Braunschweig.
Nachdem Zellerfeld 1924 mit Clausthal vereinigt wurde, übernahm der Landkreis Zellerfeld ab 1929 dieses Wappen als sein Kreiswappen. Nach Auflösung des Landkreises 1972 wurde es zum Wappen der neu gegründeten Samtgemeinde Oberharz, die zum 1. Januar 2015 in der neugegründeten Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld aufging.
Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900
– Königreich Preußen –
Provinz Hannover
Regierungsbezirk Hildesheim
Landkreis Zellerfeld
Gemeinde | Einwohner |
01.12.1910 | |
Altenau | 1.823 |
Altenau, Oberförsterei, Gutsbezirk 1) | 0 |
Bockswiese-Hahnenklee | 555 |
Buntenbock | 587 |
Clausthal | 8.266 |
Clausthal, Oberförsterei, Gutsbezirk | 23 |
Grund | 2.234 |
Herzberg, Oberförsterei, Gutsbezirk | 1) |
Lautenthal | 2.490 |
Lautenthal, Forst, Gutsbezirk | 16 |
Lauterberg-Kupferhütte, Forstgutsbezirk | 37 |
Lerbach | 1.472 |
Lonau | 430 |
Lonau, Oberförsterei, Gutsbezirk 1) | 42 |
Lonauerhammerhütte | 104 |
Oderhaus, Oberförsterei, Gutsbezirk 1) | 55 |
Osterode, Oberförsterei, Gutsbezirk 1) | 19 |
Riefensbeek, Oberförsterei, Gutsbezirk 1) | 0 |
Riefensbeek-Kammschlacken | 225 |
Sankt Andreasberg | 3.665 |
Sankt Andreasberg, Oberförsterei, Gutsbezirk 1) | 20 |
Schulenberg | 246 |
Schulenberg, Oberförsterei, Gutsbezirk 1) | 17 |
Sieber | 655 |
Sieber, Oberförsterei, Gutsbezirk 1) | 9 |
Torfhaus, Oberförsterei, Gutsbezirk 2) | 47 |
Wildemann | 1.560 |
Zellerfeld | 4.227 |
Zellerfeld, Oberförsterei, Gutsbezirk | 36 |
1) 1903/07: Auflösung des Gutsbezirkes Oberförsterei Herzberg (1895 = 55 EW)
und Bildung der Gutsbezirke Altenau, Lonau, Oderhaus, Osterode, Riefensbeck,
Sankt Andreasberg, Schulenberg und Sieber
2) 1903/07: Neubildung des Gutsbezirkes Oberförsterei Torfhaus aus
Teilen des Gutsbezirkes Oberförsterei Zellerfeld
Auszüge aus H. Morichs „Chronik der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld“ von 1943
Gründung und rasches Aufblühen der Bergstädte Clausthal und Zellerfeld.
Ⅰ. Gründung und Entwicklung im 16. Jahrhundert
Die im Jahre 1924 zu einem Gemeinwesen vereinigten Bergstädte Clausthal und Zellerfeld verdanken ihre Entstehung und Entwickelung dem Oberharzer Silberbergbau, der im Anfange des 16. Jahrhunderts durch Herzog Heinrich d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel wieder aufgenommen wurde. Damals gehörte der nördliche Teil des Oberharzes zum Herzogtum Braunschweig und der südliche Teil zum Fürstentum Grubenhagen. Die Grenze zwischen den beiden Landesteilen bildeten der kleine Zellbach und der Hornbach, in den der Zellbach einmündet.
Herzog Heinrich von Braunschweig nahm sich des Silberbergbaus in jenem Harzanteil mit großem eifer an und erließ am 16. Juni 1524 für Grund eine Bergfreiheit, in welchen er den zuziehenden Bergleuten und Gewerken große Vorteile und Vergünstigungen zusicherte. Diese Einladung hatte einen solchen Erfolg, dasß sich aus dem Erzgebirge und anderen bergbautreibenden Gegenden ganze Scharen von Bergleuten einstellten, wodurch die Bergstädte Wildemann und Zellerfeld entstanden.
Im grubenhagischen Harzanteil (dem Gebiet von Clausthal) setzte der Bergbau erst etwas später ein. Nach Thomas Schreiber waren die ersten, die hier bei der alten Klause wieder etwas muteten und aufnahmen, Valentin Fleischer und Brosius Schuster. Bald fanden sich auch andere Bergleute ein, die in dieser Gegend nach Erz schürften. Eine der ältesten Gruben hieß St. Anna, von welcher der ganze Gangzug zuerst St. Annenzug genannt wurde.
Gleichzeitig baute man auch auf dem Burgstädter Zuge, der nach der alten Burgstätte benannt ist. Im unteren Revier dieses Zuges „an dem Zellerfelde“ wird im Jahre 1544 die Grube des Herzogs Philipp von Grubenhagen „Heilige Dreifaltigkeit“ erwähnt, und schon kurz vorher hatte sich hier eine kleine bergmännische Ansiedlung gebildet, die man anfangs „Zellerfeld grubenhagenschen Theils“ nannte. Nachdem die neue Ansiedlung schon einige Jahre bestanden hatte, schrieb Herzog Philipp im Jahre 1548 an die Grafen Wolfgang und Albrecht Georg von Stolberg, es sei in dem Seinigen etlich Kupfer- und Bleierz fündig und zu Gott hoffentlich, daß solches zum Bergwerk gedeihen möchte.
- Die braunschweigische Bergstadt Zellerfeld
Herzog Heinrich ließ schon 1526 auf der Winterhalbe, der Nordseite des Einersberges, ein Grube abteufen, und als in den nächsten Jahren auch Gruben auf dem Zeller Felde, d.i. auf der von den Mönchen vom Walde freigelegten Fläche, aufgenommen wurden, fanden die Bergleute gute Gelegenheit, sich bei den Klosterruinen anzusiedeln. Daß der Ort sich schnell entwickelte, geht aus Herzog Heinrichs zweiter Bergfreiheit hervor, die er am 08. April 1532 herausgab, und die sich auch auf Zellerfeld mit bezieht. Es heißt darin, daß das Zellerfelder Bergwerk, über das sich Heinrich mit seinem Vetter, dem Herzog Philipp von Grubenhagen, nun freundlich verglichen und vertragen habe, einen sonderlichen, zuträglichen Fortgang gewinne und sich daraus ein trefflicher Nutzen „erzeuge“ . Der Bergort hatte demnach schon einige Zeit bestanden, und man wird nicht irre gehen, wenn man die eigentliche Nutzung Zellerfelds in das Jahr 1530 setzt. Damit stimmen auch alle älteren Harzschriftsteller überein..
Die Bergfreiheit vom 08. April 1532 war für Zellerfeld so bedeutungsvoll, weil sich die vom Herzog gewährten Freiheiten mit auf diesen jungen Bergort ausdehnten, der damit gleiche Rechte wie Grund erhielt. Von Verleihung von Stadtgerechtsamen ist hier alledings noch keine Rede, dagegen erhält Zellerfeld Markt- und Braurechte, Freiheit zum Backen, Schlachten, Ausschenken von Wein und Bier, Zollfreiheit für Handel und Hantierung und Freiheit von Steuern und Hofdienst. Wenn es aber des Landes hoho Notdurft erfordere, erwarte der Herzog ihre Dienste aus gutem Willen.
Die in der Bergfreiheit angekündigten Vorteile und Vergünstigungen führten 1533 zahlreich fremde Gewerken (Bergwerks-Unternehmer) und Bergleute herbei, es wurde auf 17 unterschiedlichen Zechen gebaut, und die Stadt war im schnellsten Aufstieg begriffen. Durch immer neuen Zuzug wuchs sie in wenigen Jahrzehnten so bedeutend heran, daß sie die älteren Schwestern Grund und Wildemann überholte und zur Hauptstadt des braunschweigischen Harzes wurde. Deshalb, und weil in unmittelbarer Nachbarschaft das grubenhagensche Clausthal emporkam, legte man 1549 das Bergamt von Wildemann, wo es ursprünglich seinen Sitz hatte, nach Zellerfeld.
An dem Bergbau, für den der Herzog einen Berghauptmann bestellte, waren außer reichen Privatleuten und Standesherrn vornehmlich die Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen beteiligt, die mit ihren Kapitalien auf die Entwicklung der Stadt einen günstigen Einfluß ausübten.
Die Stadtverwaltung
Das Stadtrecht wird Zellerfeld im Jahre 1535 erhalten haben, denn in diesem Jahr wurde der erste Richter, Thiele Geisner, gewählt. Zum Rathause kaufte die Stadt das Jürgen Kesselsche Haus an, während die Bergverwaltung ein Zehnthaus erbauen ließ. Ein neues Zehnthaus erhielt Zellerfeld durch Herzog Erich von Kalenberg. Derselbe hatte nämlich gleichfalls seinen Anteil an den braunschweigischen Bergwerken, und jeder Herzog hielt deshalb zu Zellerfeld seinen eigenen Zehntner. Dieser war der höchste fürstliche Beamte den Gewerkschaften gegenüber, die dem Bergherrn den 10. Teil der Metalle abzugeben und ihm daneben den Rest zu bestimmten mäßigen Preisen(Vorkaufspreis) zu überlassen hatten.
Im Jahr 1539 wurde eine Wasserleitung angelegt, welche den Markt und die Straßen genügend versorgte. Auch ein Brauhaus war schon früh vorhanden, welches nach Hardanus Hake unter Wolf Seidels Teiche lag. Ma verkaufte es 1563 zur Badstube und erbaute mitten in der Stadt ein neues Brauhaus. Wolf Seidel war der alte Bergmeister, der wegen seiner treuen Dienste vom Herzog Heinrich 1549 Haus und Hof zum Geschenk erhielt.
Wahrscheinlich bestand in Zellerfeld schon damals eine Feuerwehr, denn man traf verschiedene Vorkehrungen gegen „öftere Feuersgefahr“. So wurden 1579 vom Rat 4 geschworene Feuerwächter bestellt und 1576 mehrere Feuerteiche in der Stadt angelegt. Als 1579 beim Branntweinbrennen wieder ein Feuer ausbrach, erließ der Rat eine Feuerordnung, wie man sich in Feuersbrünste verhalten solle.
Als Herzog Julius zur regierung gekommen war, wandte auch er seine besondere Fürsorge der Stadt Zellerfeld zu. Er nahm hier persönlich die Erbhuldigung der Bergstädte persönlich entgegen, hielt auf dem Marktplatze offene Tafel und spendete den Bergstädten 5 Faß Bier. Im Jahre 1576 ließ er in Zellerfeld ein neues Zehnthaus bauen, errichtete eine herzogliche Apotheke, aus der die armen Bergleute die Arzneien unentgeltlich erhielten, und stellte 1579 den ersten Arzt Dr. Crall an. Auch verlieh er der Stadt ein Amtssiegel, ein springendes Pferd im flachen Felde.
Der Herzog besaß in Zellerfeld auf dem Platze der heutigen Brauerei (heute Gebäude im Kreisel mit dem leerstehenden ehemaligen Rewe Markt) den sog. „Herrenhof“, den er 1573 von seinem Oberzehntner Christoph Sander gekauft hatte, und auf dem hauptsächlich Viehwirtschaft betreiben ließ. Im Jahr 1579 verkaufte er diesen Hof mit allem Zubehör an die Stadt, die den Viehstand auflöste und die Grundstücke einzel an die Bürger Zellerfelds veräußerte. Auf dem Hofe bestand eine Brauerei, mit der nun die früher vom Rate mitten in der Stadt betriebene der Feuersgefahr wegen vereinigt wurde.
Zitat Ende
Der älteste Verein Zellerfelds dürfte die Zellerfelder Schützengesellschaft v. 1539 sein. Bereits 1539 wird ein Schützenhaus in einer Urkunde von Hardanus Hake erwähnt, woraus man auch auf das Vorhandensein von Schützen schließen kann. Später wurde die gleichlautende Urkunde auch bereits 1534 von Hake erwähnt.
Der Wortlaut:
“ Auch wurde das Rohrwasser beim schutzen Haus gefaßet, auf den Markt geleitet und in die Gassen getheilet“
Morich schreibt u.a. weiter:
- Die grubenhagensche Bergstadt Clausthal
Wie in Zellerfeld so stieg auch die Ansiedlung im Clausthaler Gebiete durch den Zuzug fremder Bergleute in kurzer Zeit zu einem ansehnlichen Bergorte empor. Im Jahr 1548 scheint die gemeinde schon einen Prediger erhalten zu haben, was daraus zu schließen ist, daß der Rat der Stadt im Jahre 1608 in einem Streit mit dem Konsistorium in Wolfenbüttel über das Patronat der Pfarrer nachwie, daß er seit 60 Jahren, also von 1548 bis 1608 sämtliche Prediger bestellt habe.
Im Jahre 1554 war die Ansiedlung schon so beträchtlich, daß ihr der Herzog Ernst Ⅱ. , der seinem Vater in der grubenhagenschen Regierung gefolgt war, die Rechte einer freien Bergstadt verlieh. Zu diesem Zwecke und zur Förderung seines Bergwerks erließ er am 11. Juni eine Bergfreiheit, in der er den Bergleuten und Gewerken „auf dem Clausberge, in und an den Clauthälern“ viele Vorteile und Vergünstigungen zusicherte:
Freies Holz für die Gewerke, Bau- und Braufreiheit, Prämien für Entblößung silberhaltiger Gänge, 5 Jahre Zehntfreiheit, gewisse Freiheit von Abgaben, Betreibung aller bürgerlichen Gewerbe, freien Zu- und Abzug usw.
Besonders hervorgehoben wird in der Bergfreiheit noch, daß schon vorher ein Pochwerk und eine Silberhütte auf herrschaftliche Kosten erbaut seien, von denen die letztere wahrscheinlich an der Stelle lag, wo jetzt die Frankenscharner oder Clausthaler Bleihütte sich befindet. Eine Bergordnung, die noch im Jahre 1554 herausgegeben wurde, sorgte dafür, daß sich der Bergbau und damit auch die junge Bergstadt in Ruhe und Stetigkeit weiter entwickeln konnte.
Die neuen Clausthal Bergwerksanlagen so nahe an der Zellerfelder Grenze führten jedoch auf der Nachbarschaft zu mancherlei Beeinträchtigungen, über die sich die grubenhagensche Regierung 1548 bei Herzog Heinrich beschwerte. Dabei wird auch eine Grenzverletzung erwähnt, durch welche 2 Wohnhäuser auf grubenhagenschem Gebiet zu Zellerfeld gezogen waren. Hake erzählt, daß mehrere grubenhagische Häuser zerstört seien.
Neidisch und missgünstig über den Clausthaler Bergbau waren hauptsächlich die braunschweigischen Bergbeamten, mit denen die Clausthaler Beamten oft in Streit lagen. Dies geht auch aus den Versuchen des Berghauptmanns Schütze in Zellerfeld hervor, im Jahre 1551 die grubenhagischen Gruben durch unberechtigte Anlage eines Teiches zu ersäufen, was einen Schriftwechsel zwischen den Herzögen Philipp und Heinrich veranlaßte.
Die kräftige Förderung des Bergbaues durch die öffentliche Unterstützung der grubenhageschen Fürsten wirkte sich sehr vorteilhaft auf die neue Bergstadt aus, die bald alle vor ihr gegründeten Bergstädte überholte.
Zitat Ende
Der älteste Verein Clausthals dürfte die Clausthaler Schützengesellschaft sein. Die älteste Clausthaler Schützenordnung stammt aus dem Jahr 1579, aber man darf annehmen, dass mit der erlassenen Bergfreiheit von 1554 das Schützenwesen in Clausthal seinen Anfang genommen hat. Alle früher unbelegten Gründungsdaten sind nicht haltbar und der inzwischen verstorbene Chronist der Clausthal Schützen, Albert Wiese, hatte der Schützengesellschaft geraten, das Jahr 1554 als Gründungsjahr festzulegen.
Man kann davon ausgehen, dass mit der Verleihung der Bergfreiheiten auch die systematische Siedlungstätigkeit in den Bergstädten begann. Es ist durch keine historische Quelle zu belegen, dass vor 1554 in der Bergstadt Clausthal eine Schützengesellschaft existierte.
Auch wenn in den Öffentlichen Anzeigen von 1923 zu einem 400jährigen Jubiläum eingeladen wurde, so beruhte dieses Datum bereits auf einem Irrtum, wo historische Quellen nicht beachtet worden sind. Eine geplante Jubiläumsfeier (450 Jahre Clausthaler Schützen) im Jahre 1973 wurde deshalb nach einer Zusammenkunft mit namhaften Historikern der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld abgesagt, aber leider 25 Jahre später nicht beachtet. Es wäre sicher an der Zeit, dieses Gründungsdatum zu korrigieren und den historischen Tatsachen anzupassen.